Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 07.11.2026

1. Anbieter, Kundenkreis und Vertragsgrundlagen

1.1 Anbieter und Vertragspartner für Backuphaus ist:

Deschalet UG (haftungsbeschränkt)
August-Hanken-Straße 24
26125 Oldenburg
Vertreten durch: Friedrich Stenschke
Registergericht: Amtsgericht Oldenburg, Handelsregister: HRB 221824
USt-IdNr.: DE451995038
E-Mail: support@backuphaus.de
Telefon: +49 (0) 441 55974990

Im Folgenden nennen wir den Anbieter „Deschalet“ oder „wir“. Backuphaus ist dessen Produkt auf backuphaus.de und app.backuphaus.de.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die Backuphaus in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit für ihre Google-Workspace-Organisation nutzen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen. Als Kunde musst Du Deine Unternehmereigenschaft wahrheitsgemäß angeben. Handelst Du für ein Unternehmen, musst Du zu dessen Vertretung berechtigt sein. Mit „Du“ ist in diesen Bedingungen der jeweilige Unternehmenskunde gemeint, nicht automatisch jeder angemeldete Beschäftigte persönlich.

1.3 Es gelten die bei Vertragsschluss einbezogenen Bedingungen. Individuelle Abreden haben nach § 305b BGB Vorrang. Danach gelten die vereinbarte Bestellung mit ihrer Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls einem ausdrücklich vereinbarten SLA sowie diese AGB. Abweichende Kundenbedingungen gelten nur bei unserer Zustimmung. Eine bloße Leistungserbringung stellt keine Zustimmung zu fremden Bedingungen dar.

1.4 Für die Verarbeitung personenbezogener Workspace-Inhalte ist vor Beginn ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Er umfasst die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) und die verbindliche Unterauftragsverarbeiterliste. In Fragen der Auftragsverarbeitung geht der AVV diesen AGB vor. Er erweitert nicht stillschweigend den bestellten Funktionsumfang.

1.5 Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Ansprache ist wie auf unserer Website „Du“. Gesetzlich zwingende Rechte werden durch diese sprachliche Gestaltung nicht eingeschränkt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung des Dienstes und der Tarife ist eine Einladung zur Bestellung, kein bereits bindendes Vertragsangebot. Die bloße Anmeldung mit Google begründet für sich allein kein kostenpflichtiges Abonnement und keine Befugnis zur Sicherung sämtlicher Domain-Daten.

2.2 Vor einer kostenpflichtigen Bestellung werden Dir Tarif, Nutzerzahl, Abrechnungszeitraum, Gesamtgrundpreis, Inklusivspeicher, Berechnung des Mehrverbrauchs und diese Vertragsunterlagen zugänglich gemacht. Du kannst Deine Angaben vor Abgabe korrigieren und die Unterlagen speichern. Mit Abschluss der als zahlungspflichtig erkennbaren Bestellung, etwa im Stripe-Checkout, gibst Du ein verbindliches Angebot ab.

2.3 Wir nehmen die Bestellung durch ausdrückliche Bestätigung in Textform oder durch Freischaltung des konkret bestellten kostenpflichtigen Dienstes an. Eine bloße technische Eingangs- oder Zahlungsbestätigung ist nur dann Vertragsannahme, wenn dies daraus ausdrücklich hervorgeht. Wir stellen Dir die maßgeblichen Vertragsunterlagen und Bestelldaten auf einem speicherbaren Weg bereit. Automatische Bestätigungsmails werden nur nach Einrichtung eines geeigneten Mailversands zugesagt; die Bereitstellung im Konto oder eine gesonderte Bestätigung kann den vorgesehenen Weg bilden.

2.4 Ein gesondert vereinbarter Pilotbetrieb oder ein ausdrücklich bestätigter Betrieb ohne aktivierte Zahlungsabwicklung darf nicht allein durch die Anmeldung rückwirkend in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt werden. Dessen Umfang, Dauer und gegebenenfalls Entgelt werden vor Beginn gesondert vereinbart. Individuelle Verträge können durch Angebot und Annahme in Textform geschlossen werden.

3. Leistungsumfang und Grenzen

3.1 Backuphaus ist ein internetbasierter Dienst zur Sicherung und Wiederherstellung von Gmail, Google Drive einschließlich Shared Drives, Google Kalender und Google Kontakten aller vom Kunden in den Schutzumfang aufgenommenen Nutzer seiner Google-Workspace-Organisation. Grundlage sind die bestellte Leistungsbeschreibung, die dokumentierte Schutzrichtlinie und die tatsächlich freigegebenen Berechtigungen. Eine bloße Sicherung des persönlichen Drives des verbindenden Administrators ist nicht der hier beschriebene Vollumfang.

3.2 Die Anmeldung erfolgt über Google OAuth beziehungsweise OpenID Connect. Die Sicherung der Nutzerkonten und die Ermittlung des Schutzumfangs verwenden die Google-APIs und eine vom Workspace-Administrator freizugebende domainweite Delegation für das Backuphaus-Dienstkonto. Nur Daten der von Dir berechtigt angeschlossenen Organisation dürfen erfasst werden. Ein Kundenkonto ist kein Beleg dafür, dass die erforderliche Delegation bereits funktioniert.

3.3 Wir erbringen die vereinbarten Sicherungs-, Aufbewahrungs- und Wiederherstellungsleistungen als vertragliche Hauptpflichten. Reguläre Sicherungen sind täglich vorgesehen; Umfang, Intervall und zeitliche Zuordnung werden in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Eine Echtzeitsicherung, eine Sicherung noch nie erfolgreich erfasster Daten oder ein bestimmtes Wiederanlaufziel wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zugesagt. Der Zeitpunkt der ersten vollständigen Sicherung hängt insbesondere vom Datenumfang, der ordnungsgemäßen Freigabe und den API-Kapazitäten ab.

3.4 Soweit die jeweilige Google-API bestimmte Inhalte oder Eigenschaften nicht bereitstellt, müssen konkrete Einschränkungen vor der Bestellung in der Leistungsbeschreibung benannt werden. Dies betrifft beispielsweise nicht unterstützte Google-Dateiformate, bestimmte Freigabe- und Versionsinformationen sowie externe Kalenderanhänge, die nicht als zugängliche Drive-Datei gesichert werden können. Der Hinweis auf APIs ist kein pauschaler Ausschluss unserer Verantwortung für eine korrekt implementierte, vollständige Verarbeitung der zugänglichen Daten.

3.5 Wiederherstellung und Export beziehen sich auf tatsächlich vorhandene Sicherungsstände. Direkte Rücksicherung in Google setzt passende Schreibrechte, vorhandene Zielkonten und eine technisch unterstützte Rücksicherungsfunktion voraus. Nicht jeder Dienst und jedes Format erlaubt eine identische Rücksicherung aller Eigenschaften. Der konkret zugesagte Weg, beispielsweise Download, Export oder direkte Rücksicherung, ist vor Bestellung je Dienst auszuweisen. Der Datenexport und gesetzlich zwingende Wechselrechte nach Abschnitt 9 bleiben tarifübergreifend erhalten.

3.6 Sicherungsobjekte werden verschlüsselt in IONOS Cloud Object Storage in Berlin, eu-central-3, in einem eigenen Bucket je Kunde gespeichert. Website, App, API und PostgreSQL-Datenbank werden auf einem IONOS Cloud Cube in Berlin betrieben. Verschlüsselte betriebliche Datenbanksicherungen einschließlich enthaltener Kunden- und Sicherungsmetadaten liegen in IONOS Frankfurt, eu-central-4. Diese Frankfurt-Sicherungen sind keine zusätzliche vollständige Kopie sämtlicher Workspace-Sicherungsobjekte.

3.7 Wir schützen Übertragungen mit TLS und verwenden für Sicherungsobjekte eine serverseitige Verschlüsselung mit AES-256-GCM. Eine Verschlüsselung, die jeglichen Zugriff des Anbieters technisch ausschließt, wird nicht zugesichert. Betrieb, Schlüsselverwaltung, Zugriffsrechte und Wiederherstellungsverfahren werden in den TOMs beschrieben. Der Einsatz von Google als Quelle und Stripe für Zahlungen begründet eigene Verarbeitungen bei diesen Anbietern; ein deutscher Speicherort ist keine umfassende Zusicherung der Nichtanwendbarkeit ausländischer Gesetze.

3.8 Backuphaus ist ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung kein revisionssicheres Archiv, kein Rechtsberatungsdienst und keine Garantie für die Erfüllung Deiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Insbesondere sind Object Lock und WORM-Schutz nicht allein mit der Tarifbezeichnung „Sovereign“ vereinbart. Als „geplant“ bezeichnete Funktionen sind nicht als bereits verfügbare Leistung geschuldet.

3.9 Wir dürfen den Dienst pflegen und weiterentwickeln, wenn die vereinbarte Hauptleistung, Sicherheit und wesentliche Nutzbarkeit erhalten bleiben. Wesentliche nachteilige Änderungen bedürfen einer Vereinbarung; zwingende Sicherheits- oder Rechtsmaßnahmen bleiben im gesetzlich zulässigen, erforderlichen Umfang möglich. Abschnitt 12 gilt ergänzend.

4. Deine Mitwirkungspflichten

4.1 Du verfügst über eine geeignete Google-Workspace-Organisation und die erforderlichen Administrator- und Vertretungsrechte. Du richtest die benötigten OAuth-Freigaben, API-Berechtigungen und die domainweite Delegation ein und hältst sie aufrecht. Änderungen an Domain, Administratoren, Lizenzen, Konten oder Freigaben, die die Sicherung betreffen, teilst Du uns rechtzeitig mit.

4.2 Du nimmst nur berechtigt zu sichernde Konten und Inhalte auf. Du stellst die Rechtsgrundlagen für Beschäftigten- und sonstige personenbezogene Daten sicher, informierst Betroffene, beachtest gegebenenfalls Beteiligungsrechte der Beschäftigtenvertretung und schließt den AVV ab. Bei besonderen Kategorien oder strafrechtlichen Daten prüfst Du zusätzlich die Voraussetzungen der Art. 9 und 10 DSGVO. Eine pauschale Zusicherung, dass technische Admin-Rechte jede datenschutzrechtliche Befugnis ersetzen, ist damit nicht verbunden.

4.3 Du hältst Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell, schützt Kontozugänge, beschränkst Administratorrollen und meldest vermuteten Missbrauch unverzüglich. Du kontrollierst die bereitgestellten Sicherungsstatus und Fehlermeldungen und wirkst in zumutbarem Umfang an Wiederherstellungstests und Fehlerklärung mit. Unsere Pflicht, die bestellte Sicherung zu erbringen und erkennbare erhebliche Störungen zu behandeln, bleibt bestehen.

4.4 Du nutzt den Dienst nicht rechtswidrig, zur Sicherung fremder Domains ohne Befugnis oder zur Störung anderer Kunden. Angriffe, Umgehung von Berechtigungen und eine missbräuchliche Überlastung sind untersagt. Gesetzlich zulässige Interoperabilitätsmaßnahmen und vereinbarte Sicherheitstests werden dadurch nicht ausgeschlossen.

4.5 Fehlt eine erforderliche Mitwirkung, informieren wir Dich über die absehbaren Auswirkungen. Auswirkungen auf Fristen oder eine etwaige Mitverantwortung gelten nur, soweit die Störung tatsächlich durch die fehlende Mitwirkung verursacht wurde. Unsere eigenen Verantwortungsanteile bleiben unberührt.

5. Verfügbarkeit, Wartung und Support

5.1 Wir streben für die produktive App und API eine monatliche Verfügbarkeit von 99,5 Prozent an. Dies ist ein betriebliches Ziel, keine garantierte Beschaffenheit, kein verbindliches SLA und keine automatische Gutschriftzusage. Eine verbindliche Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Wiederanlaufzeit oder Wiederherstellungsfrist gilt nur, wenn sie ausdrücklich im gebuchten Angebot oder einem SLA vereinbart ist. Auch eine Tarifzeile „SLA-Paket“ benötigt konkret vereinbarte Messregeln und Rechtsfolgen.

5.2 Für das interne Verfügbarkeitsziel betrachten wir die Erreichbarkeit der wesentlichen App-/API-Funktionen im Kalendermonat. Soweit eine bereinigte Kennzahl verwendet wird, sind Wartungszeiten und andere Abzüge gesondert auszuweisen. Das Ausblenden von Ausfällen eines von uns eingesetzten Infrastrukturunternehmens begründet keinen Haftungsausschluss. Ein App-Verfügbarkeitswert ist außerdem kein Nachweis einer erfolgreichen Datensicherung.

5.3 Geplante Wartungen kündigen wir möglichst frühzeitig an und führen sie möglichst schonend durch. Sicherheitskritische Maßnahmen können kurzfristig erforderlich sein. Störungen bearbeiten wir nach Bedeutung und Dringlichkeit. Support erfolgt über support@backuphaus.de. Wir antworten werktags innerhalb von 48 Stunden. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Zusage eines rund um die Uhr besetzten Supports.

5.4 Ausfälle und Änderungen der Google-APIs können die Leistung beeinträchtigen. Wir informieren über uns bekannte wesentliche Einschränkungen und ergreifen die vertraglich geschuldeten zumutbaren Gegenmaßnahmen. Gesetzliche Mängel-, Minderungs-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und Abschnitt 11 bestehen. Das Fehlen eines SLA beseitigt diese Rechte nicht.

6. Preise, Nutzer und Speicher

6.1 Maßgeblich sind die bei Bestellung vereinbarten Preise in Euro netto zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Eine steuerliche Befreiung oder Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, nicht allein nach einer technischen Checkout-Einstellung.

6.2 Der im geprüften Quellstand hinterlegte Tarifaufbau lautet:

Tarif Preis je Nutzer / Monat netto Mindestzahl gebuchter Nutzer Inklusivspeicher je Nutzer Historische Aufbewahrung
Starter 2,90 EUR 10 15 GB 30 Tage
Business 3,90 EUR 25 25 GB 90 Tage
Sovereign 5,90 EUR 50 40 GB 365 Tage

Die monatlichen Grundpreise an der Mindestnutzerzahl betragen damit 29,00 EUR, 97,50 EUR beziehungsweise 295,00 EUR netto. Das Inklusivkontingent wird innerhalb eines Kundenmandanten aus der gebuchten Nutzerzahl und dem jeweiligen Speicherwert gebildet. Es gibt nicht zusätzlich eine pauschale Speichergrundgebühr, soweit im Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

6.3 Es werden die gebuchten Nutzerplätze abgerechnet, mindestens die Tarifmindestzahl. Die Buchung muss den vereinbarten Schutzumfang abdecken. Änderungen der gebuchten Nutzerzahl und untermonatige anteilige Entgelte werden nur nach den vorab dargestellten, vereinbarten Regeln vorgenommen. Nicht genehmigte automatische Nachberechnungen allein aus einer Domain-Erkennung werden durch diese AGB nicht erlaubt. Die Behandlung gesperrter, ausgeschiedener und archivierter Workspace-Konten sowie von Shared Drives ist in der Bestellung eindeutig auszuweisen.

6.4 Speicher oberhalb des Inklusivkontingents kostet 19,00 EUR je TB und Monat netto, anteilig ohne Aufrundung auf volle TB. Für die hier verwendete Tarifberechnung entspricht 1 TB = 1.024 GB. Beispiel: 512 GB oberhalb des Kontingents über einen vollen Monat ergeben 9,50 EUR netto Mehrverbrauch.

6.5 Historische Aufbewahrung meint die tarifgemäße Verfügbarkeit von Sicherungsständen während des laufenden Vertrags, nicht die Kündigungsfrist und nicht die zusätzliche Abrufphase nach Vertragsende. Löschweisungen, Löschungen von Quellobjekten und die Behandlung der letzten gesicherten Fassung sind in der Schutzrichtlinie und im AVV konkret zu regeln. Die Aufbewahrungswerte der Tarife und die 30-tägige Abrufphase dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

7. Zahlung und Zahlungsverzug

7.1 Der Grundpreis wird monatlich im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig. Vereinbarter, gemessener Mehrverbrauch wird nachträglich abgerechnet. Etwas anderes gilt nur bei ausdrücklich abweichender Vereinbarung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Payments Europe, Ltd., Irland, gegebenenfalls unter Einbeziehung der für das Zahlungsmittel erforderlichen Zahlungsdienstleister. Vertragspartner für die Backup-Leistung bleibt Deschalet.

7.2 Die im Checkout angebotenen Zahlungsmittel sowie konkrete Fälligkeiten werden dort angezeigt. Du stellst ein gültiges Zahlungsmittel und korrekte Firmen-, Rechnungs- und gegebenenfalls Steuerdaten bereit. Rechnungen werden elektronisch in gesetzlich geeigneter Form bereitgestellt; zwingende E-Rechnungsvorgaben bleiben unberührt. Kartennummer und Kartenprüfnummer werden nicht in der Backuphaus-Anwendung als vollständige Zahlungsdaten gespeichert.

7.3 Zahlungsverzug richtet sich nach § 286 BGB. Im gesetzlich vorgesehenen unternehmerischen Geschäftsverkehr gelten Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie gegebenenfalls die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Ein weitergehender Schaden ist nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen ersatzfähig; gesetzliche Anrechnungen bleiben bestehen.

7.4 Bei erheblichem Zahlungsverzug dürfen wir nach Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen, grundsätzlich mindestens 14-tägigen Frist die betroffenen Leistungen verhältnismäßig aussetzen. Wir weisen vorher auf Umfang und mögliche Sicherungslücken hin. Eine Aussetzung ist keine sofortige Datenlöschung. Zwingende Rechte auf Datenzugang und Anbieterwechsel dürfen nicht allein durch eine Zahlungssperre beseitigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung richtet sich nach dem Gesetz und Abschnitt 8.

7.5 Eine Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen bleibt zulässig, ebenso mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis im gesetzlich geschützten Umfang. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis werden nicht ausgeschlossen.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Ohne abweichende individuelle Vereinbarung beginnt das kostenpflichtige Abonnement mit seiner Freischaltung, läuft auf unbestimmte Zeit und wird monatlich abgerechnet. Der jeweilige Abrechnungszeitraum wird bei Bestellung und im Konto angezeigt.

8.2 Du kannst den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums kündigen. Es gibt im Standardmodell keine zusätzliche mehrmonatige Mindestlaufzeit und keine vorgelagerte Kündigungsfrist. Die Erklärung muss uns vor Ablauf des betreffenden Zeitraums zugehen. Du kannst in Textform, insbesondere per E-Mail an support@backuphaus.de, oder über die dafür bereitgestellte Kündigungsfunktion kündigen. Eine im Stripe-Kundenportal erklärte Kündigung zum Periodenende wird wie eine uns erklärte Kündigung behandelt. Wir bestätigen den Beendigungszeitpunkt.

8.3 Wir können den unbefristeten Standardvertrag mit mindestens 30 Kalendertagen Vorlauf zum Ende eines monatlichen Abrechnungszeitraums in Textform ordentlich kündigen. Bereits bezahlte Leistungszeiträume bleiben bis zur wirksamen Beendigung bestehen. Für Anbieterwechsel nach Abschnitt 9 gelten vorrangig die gesetzlichen Beendigungsregeln.

8.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ist eine Abhilfe möglich, ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Abhilfefrist zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen, soweit gesetzlich erforderlich. Erheblicher Zahlungsverzug oder schwerwiegende rechtswidrige Nutzung können einen wichtigen Grund bilden, nicht aber automatisch jeder technische Fehler oder jede kurzzeitige fehlende Google-Freigabe.

8.5 Zum wirksamen Vertragsende stoppen neue Sicherungen. Der Zugriff zum Abruf vorhandener Daten richtet sich nach Abschnitt 9 und darf nicht allein durch das Ende der kostenpflichtigen Nutzung ohne Weiteres entfallen. Eine ausdrücklich bestätigte sofortige Löschweisung ist von der normalen Kündigung zu unterscheiden.

9. Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung

9.1 Du behältst die Rechte an Deinen Daten. Du kannst während des Vertrags und in der nachfolgenden Abrufphase die vorhandenen exportierbaren Kundendaten erhalten. Eine Rücksicherung in Google ist nicht der einzige Weg des Datenexports. Für einen Import bei einem Nachfolgeanbieter können dessen eigene Importfunktionen erforderlich sein.

9.2 Der bereitzustellende Export umfasst, soweit im beauftragten Dienst verarbeitet:

  • gesicherte Gmail-Nachrichten einschließlich gesicherter Anlagen, im EML-/MBOX-Format;
  • gesicherte Drive-Dateien und Dateien aus Shared Drives in den gespeicherten Original- beziehungsweise dokumentierten Exportformaten, gesammelt gegebenenfalls als ZIP;
  • gesicherte Kalendertermine als ICS;
  • gesicherte Kontakte als VCF beziehungsweise CSV;
  • die dazugehörigen exportierbaren Objekt-, Versions-, Zeit-, Zuordnungs- und Berechtigungsmetadaten sowie Kundenkonfigurationen, Schutzrichtlinien und Sicherungsstatusdaten in einem strukturierten, gängigen maschinenlesbaren Format, insbesondere JSON oder CSV;
  • die kundeneigenen Konto-, Vertrags- und Abrechnungsinformationen in geeigneter exportierbarer Form, soweit sie nicht bereits separat speicherbar bereitgestellt werden.

Dienstinterne Software, allgemeine Quellcodes, ausschließlich interne Betriebsgeheimnisse und Sicherheitszugangsdaten anderer Mandanten sind keine zu übertragenden kundeneigenen Daten. Passwörter, geheime Schlüssel und laufende Sitzungswerte werden nicht als ungeschützter Standardexport ausgeliefert. Soweit Daten aus Rechtsgründen nicht herausgegeben werden dürfen, erläutern wir dies konkret; gesetzlich zwingende Exportrechte bleiben erhalten.

9.3 Nach regulärem Vertragsende halten wir die dann vorhandenen Sicherungen für 30 Kalendertage als Abrufphase vor. In dieser Zeit ist kein neuer Sicherungslauf geschuldet; der sichere Abruf und die vereinbarte Unterstützung des Übergangs bleiben möglich. Für die reine 30-tägige Abrufphase wird kein zusätzlicher monatlicher Grundpreis berechnet. Du solltest Exporte frühzeitig durchführen und deren Vollständigkeit prüfen. Unsere eigenen Vertrags- und Haftungspflichten bleiben unberührt.

9.4 Bei einem Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder zu eigener Infrastruktur unterstützen wir Dich und von Dir autorisierte Dritte in angemessenem Umfang. Der Wechsel kann über support@backuphaus.de beauftragt werden. Wir vereinbaren keinen zusätzlichen vorgeschalteten Ankündigungszeitraum; die Abstimmung und Einleitung erfolgen unverzüglich. Eine erforderliche Übergangsphase beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage. In dieser Phase gelten die vertraglichen Funktionen und Sicherheitsanforderungen weiter. Wir informieren über bekannte Risiken für die Betriebskontinuität. Die gesetzlichen Voraussetzungen für technisch begründete Verlängerungen und für eine von Dir verlangte Verlängerung bleiben unberührt.

9.5 Für den durch die Verordnung (EU) 2023/2854 geregelten Anbieterwechsel endet der betroffene Vertrag nach Maßgabe von Art. 25, insbesondere nach erfolgreichem Wechsel beziehungsweise bei einem reinen Löschauftrag nach den dafür geltenden Voraussetzungen. Den Zeitpunkt teilen wir Dir mit. Nach Beendigung der Übergangsphase bleibt eine Abrufphase von mindestens 30 Kalendertagen bestehen. Unsere Standardlöschung darf diese Frist nicht verkürzen. Wir erheben keine gesonderten Wechsel- oder Datenexportgebühren für diesen gesetzlichen Wechsel. Die regulären vereinbarten Entgelte während einer weiterlaufenden Leistungsphase bleiben, soweit gesetzlich zulässig, bestehen. Eine Beschaffung oder technische Funktionsgleichheit der Software eines fremden Anbieters wird nicht zugesichert; zwingende gesetzliche Interoperabilitätspflichten bleiben bestehen.

9.6 Nach Ablauf der nach Abschnitt 9.3 oder 9.5 maßgeblichen Abruffrist löschen wir die produktiven Workspace-Sicherungen einschließlich der zugehörigen Versionen und nicht mehr benötigten Sicherungs- und Verbindungsmetadaten. Eine frühere, ausdrückliche und rechtlich zulässige Löschweisung führen wir nach dem AVV aus. Vor einer als sofortig und unwiderruflich beauftragten Löschung weisen wir auf den Verlust der weiteren Abrufmöglichkeit hin. Gesetzliche Pflichten bleiben unberührt und werden nicht pauschal auf sämtliche Sicherungsinhalte erstreckt.

9.7 Bereits vorhandene isolierte verschlüsselte Datenbanksicherungen werden rollierend spätestens 30 Tage nach ihrer jeweiligen Erstellung gelöscht. Darin können bereits produktiv gelöschte Konto- und Sicherungsmetadaten noch bis zu 30 weitere Tage enthalten sein. Diese Kopien werden nicht regulär verwendet und nicht für eine fortgesetzte Kundenbereitstellung aufgehoben. Bei einer Notfallrücksicherung werden zwischenzeitliche Löschungen erneut angewandt. Damit wird keine sofortige physische Entfernung aus jeder älteren Datenbanksicherung behauptet.

9.8 Bestimmte Vertrags- und Rechnungsunterlagen bewahren wir nur im gesetzlich erforderlichen Umfang auf. Regelmäßig gelten 8 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe sowie 10 Jahre für bestimmte Bücher und Abschlüsse nach § 147 AO und § 257 HGB, gegebenenfalls § 14b UStG. Fristbeginn und gesetzliche Verlängerungen richten sich nach dem Gesetz. Erforderliche getrennte Nachweise zur Anspruchsverfolgung und Löschdokumentation bleiben zweckgebunden, soweit rechtlich zulässig. Technische Betriebsprotokolle werden regelmäßig nach höchstens 14 Tagen gelöscht, vorbehaltlich erforderlicher Auszüge konkreter Sicherheitsvorfälle. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Für eigene Kundenkonto- und Vertragsverarbeitungen ist Deschalet Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Für Workspace-Inhalte und die dazugehörigen weisungsgebundenen Sicherungsmetadaten handeln wir nach dem gesonderten AVV. Die DSGVO-Rechtsgrundlage für die Quelldaten ist vom Kunden zu bestimmen.

10.2 IONOS SE wird für Hosting und Speicherung der Sicherungsdaten in Deutschland eingesetzt und ist insoweit Unterauftragsverarbeiter. Stripe verarbeitet notwendige Vertrags- und Zahlungsdaten für die Abrechnung, nicht die Workspace-Sicherungsinhalte. Google ist Anbieter der vom Kunden selbst genutzten Quellsysteme und der Authentifizierungs-/API-Funktionen. Es ist keine zutreffende pauschale Rollenbeschreibung, jeden dieser Anbieter als Unterauftragsverarbeiter aller Backup-Inhalte zu bezeichnen. Verbindliche Rollen und einbezogene Gesellschaften werden in den jeweiligen Vereinbarungen konkret aufgeführt.

10.3 Wir verpflichten zugriffsberechtigte Personen auf Vertraulichkeit und schützen Informationen, die erkennbar vertraulich sind oder als solche mitgeteilt werden. Beide Parteien verwenden vertrauliche Informationen nur zur Vertragserfüllung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; soweit zulässig, ist die andere Partei vorab zu informieren. Unabhängig rechtmäßig bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen werden nicht allein durch diesen Vertrag vertraulich.

10.4 Wir verwenden Workspace-Inhalte nicht für eigene Werbung, verkaufen sie nicht und nutzen sie nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle. Die durch die Google API Services User Data Policy einschließlich Limited Use auferlegten Pflichten sind zusätzlich einzuhalten.

11. Haftung und gesetzliche Leistungsrechte

11.1 Wir haften unbeschränkt:

  • für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
  • für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen;
  • nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir im Übrigen für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Du regelmäßig vertrauen darfst. Dazu können gerade die vereinbarte Sicherung, Aufbewahrung, Mandantentrennung und Wiederherstellbarkeit der Kundendaten gehören. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

11.3 Außerhalb der Fälle nach 11.1 und 11.2 ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Es gibt in dieser Fassung keine zusätzliche starre Begrenzung auf zwölf Monatsentgelte oder einen pauschalen Euro-Höchstbetrag. Ein solcher Betrag darf die typischen Risiken eines Backupdienstes nicht unangemessen entwerten.

11.4 Ein pauschaler Ausschluss für Datenverlust, Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn gilt nicht. Soweit wir die Sicherung selbst schulden, begrenzen wir Ersatzansprüche insbesondere nicht mit der Begründung, Du hättest dieselben Daten zusätzlich selbst sichern müssen. Eine tatsächlich ursächliche Mitverantwortung und zumutbare Schadensminderung richten sich nach § 254 BGB. Es wird keine zusätzliche eigenständige Kunden-Backuppflicht eingeführt, die unsere Hauptleistung aushöhlt.

11.5 Eine Haftung für Drittdienste richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der Zurechnung nach § 278 BGB, und den vorstehenden Grenzen. Ein Ausfall von Google oder IONOS führt nicht automatisch zum Ausschluss jeder Verantwortung. Für Umstände außerhalb unseres Verantwortungsbereichs haften wir nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

11.6 Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 erste Alternative BGB wird, soweit diese Vorschrift anwendbar und die Abweichung zulässig ist, ausgeschlossen. Die Fälle nach 11.1 sowie sonstige zwingende Ansprüche bleiben unberührt. Gesetzliche Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Minderungs- und Kündigungsrechte werden durch diese Schadensersatzregelung nicht pauschal ausgeschlossen.

11.7 Diese Haftungsregeln gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Rechte betroffener Personen, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, werden durch den Vertrag nicht eingeschränkt. Ein nach dem Gesetz zwingender Ausgleich zwischen Beteiligten bleibt unberührt.

12. Änderungen der AGB und der Preise

12.1 Änderungen dieser AGB, vereinbarter Preise oder wesentlicher Leistungen für bestehende Verträge bedürfen grundsätzlich einer Vereinbarung. Wir stellen Dir gewünschte Änderungen mit ausreichendem Vorlauf, im Regelfall mindestens 30 Kalendertage vor dem gewünschten Beginn, in Textform vor und erläutern ihren Inhalt.

12.2 Schweigen, Nichtwidersprechen oder bloße Weiternutzung gelten nicht als Zustimmung. Ohne Deine Zustimmung gelten die bisherigen Bedingungen fort. Beide Parteien behalten ihre gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsrechte. Wir nehmen keine rückwirkenden Preisänderungen vor.

12.3 Rein redaktionelle Klarstellungen ohne rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile und zwingend gesetzlich geltende Änderungen sind davon zu unterscheiden. Ein angeblich redaktionelles Update darf keine wesentliche neue Pflicht oder Preisänderung verdecken. Für zukünftige neue Verträge können andere Bedingungen vereinbart werden. Rechte aus individuellen Vereinbarungen bleiben bestehen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbare gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

13.2 Oldenburg als Sitz von Deschalet ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit Du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen bist und eine solche Vereinbarung rechtlich zulässig ist. Für andere Unternehmer gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, soweit nicht eine anderweitig zulässige Gerichtsstandsvereinbarung getroffen ist. Nicht jeder Unternehmer nach § 14 BGB ist automatisch Kaufmann.

13.3 Individuelle Vereinbarungen behalten unabhängig von ihrer Form ihren gesetzlichen Vorrang. Eine gesetzlich vorgeschriebene strengere Form bleibt maßgeblich. Kündigungen und Erklärungen, für die hier Textform vorgesehen ist, können grundsätzlich per E-Mail abgegeben werden.

14. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht einbezogen sein, richtet sich die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. An die Stelle einer unwirksamen Klausel treten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften. Es wird keine automatische Ersetzung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende zulässige Regelung vereinbart.